WellnesTraum-Ochtrup.de


Allgem. Geschäftsbedingung


§ 1 Vertragsbedingungen

1.1

Mit dem Abschluss einer Buchung/Vertragserstellung zwischen dem Mieter und WellnesTraum-Ochtrup, hat der Mieter die folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen, zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, gültigen Fassung bindend akzeptiert, sofern keine anderen Vereinbarungen zwischen Mieter und Vermieter getroffen wurden.

1.2

Von den folgenden Bedingungen abweichende Bedingungen und Nebenabreden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie schriftlich festgehalten und vom Vermieter durch Unterschrift bestätigt werden. Dies gilt auch für mündlich, telefonisch oder mit einem Vertreter des Vermieters getroffenen Vereinbarungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters verpflichten den Vermieter nicht.


§ 2 Leihobjekt

Der Leihgeber verleiht dem Leihnehmer zur Nutzungszwecken die mobile Sauna oder Hottub.


§ 3 Reservierung, Änderung, Rücktritt

3.1

Bei Verlängerung der Buchung gelten die gültigen Preise, die bei Buchung dieses Mietzeitraumes entstanden wären.

3.2

Bei Nichteinhaltung des Mietvertrages für die mobile Sauna bleiben die Verpflichtungen des Mieters, die aus diesem Vertrag entstanden sind, in vollem Umfang bestehen und der Mietpreis wird dem Mieter in Rechnung gestellt.

3.3

Eine Stornierung des Auftrages ist grundsätzlich nicht zulässig. Sollte der Vermieter sich dennoch mit einer Stornierung einverstanden erklären, werden dem Mietern folgende Preise berechnet:

Bis 14 Tage vor dem vereinbarten Termin 25 % des Auftragswertes
7 bis 13 Tage vor dem vereinbarten Termin 50 % des Auftragswertes
2 bis 6 Tage vor dem vereinbarten Termin 75 % des Auftragswertes
Weniger als 2 Tage vor dem vereinbarten Termin 100 % des Auftragswertes.

Dem Mieter bleibt in diesen Fällen der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermieter kein Schaden entstanden ist. Der Vermieter behält sich in diesen Fällen die Geltendmachung von weiteren Schadensersatzansprüchen (Forderung gegen Dritte, weitere Personalkosten etc.) vor.

3.4

Kann der Vermieter unverschuldet Termine nicht einhalten, können diese nachgeholt werden, sobald und soweit dies möglich ist. Der Vertrag bleibt in dieser Zeit weiterhin bestehen.


§ 4 Leihgebühr

Die Leihgebühr ist vor Nutzung des Leihobjektes fällig.

4.1

Die mobile Sauna kann nur für 24 Stunden gemietet werden. Andere Mietzeiträume bedürfen einer gesonderten Absprache. Die Miete über ein Wochenende beginnt am nach Absprache, z.b. am Freitag 12 Uhr wird Sauna angeliefert und am Samstag 16 Uhr abgeholt.


§ 5 Abschluss des Vertrages

5.1

Die Reservierung der mobilen Sauna (Kapazität von bis zu 6 Personen) mit Equipment (holzbefeuerter Saunaofen, Aufgusskübel mit Kelle, etc.), die der Mieter per Internet bzw. Telefon tätigt, ist ein bindendes Angebot im Sinne des § 145 BGB. Der Vertrag kommt durch die Bestätigung per E-Mail durch den Vermieter zustande.


§ 6 Mietsicherheit / Kaution

6.1

Der Vermieter ist berechtigt vor Übergabe der mobilen Sauna oder Hottub eine Sicherungsgebühr/ Kaution i. H. von EUR 200,00 zu verlangen. Diese Sicherungsgebühr wird bei Rückgabe der gemieteten Sauna incl. Anhänger und Equipment wieder zurückerstattet, vorausgesetzt, es sind keine weiteren Kosten, wie z.B. Schadensersatzansprüche, Reparaturkosten, an den Vermieter zu entrichten. In diesem Fall werden die zusätzlichen Kosten mit der bereits geleisteten Sicherungsgebühr verrechnet und die eventuell verbleibende Differenz erstattet bzw. die Differenz dem Mieter in Rechnung gestellt.

6.2

Die Kaution muss in bar hinterlegt werden.

6.3

Der Vermieter bestimmt die Wahl des Zahlungsmittels.


§ 7 Zustand des Leihobjektes

Der Leihgeber gewährt dem Leihnehmer den Gebrauch das Leihobjekt in dem Zustand bei Übergabe. Dieser Zustand ist dem Leihgeber bei Übergabe des Leihobjektes bekannt und wird in einem Protokoll festgehalten, welches wesentlicher Bestandteil dieses Leihvertrages ist. Zu Beginn des Mietverhältnisses bekannte Mängel an der Mietsache werden vom Leihnehmer als vertragsgemäß anerkannt. Eine verschuldensunabhängige Haftung des Leihnehmer für anfängliche Mängel wird ausgeschlossen.


§ 8 Sorgfalt/Haftung bei Schäden

8.1

Der Leihnehmer verpflichtet sich zu besonderer Sorgfalt im Umgang mit dem Leihobjekt. Sollte das Leihobjekt durch unsachgemäße Behandlung beschädigt werden, haftet der Leihnehmer für daraus entstandenen Schaden. Dies gilt auch für den Fall, dass das Leihobjekt verloren geht. Der Leihnehmer verpflichtet sich, für ausreichenden Diebstahlschutz zu sorgen.

8.2

Jeder Beschädigung oder Verlust des Leihobjektes ist dem Leihgeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.


§ 9 Schriftform/Salvatorische Klausel

9.1

Die Parteien sind sich ausdrücklich darüber einig, dass zu diesem Vertrag keinerlei mündliche Nebenabreden bestehen und jegliche Änderungen oder Ergänzungen der Schriftform bedürfen.

9.2

Sollten Klauseln aus diesem Vertrag nebst Anlagen unwirksam sein oder werden, so sind sich die Parteien darüber einig, dass die übrigen Klauseln aus dem Vertrag ihre Gültigkeit behalten sollen. Die unwirksame Klausel wird dann durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlich gewollten Inhalt in rechtlich zulässiger Weise entspricht.


§ 10 Übergabe der gemieteten Sauna/Ausführung/Gewährleistung

10.1

Falsche Angaben bei der Buchung (z.B. Pass) führen zur Stornierung des Vertrages und der Mietpreis wird in voller Höhe berechnet.

10.2

Die Angabe falscher Daten oder die Vorlage gefälschter Unterlagen bzw. Zahlungsmittel führt zum Verlust des Versicherungsschutzes und bringt somit die volle Haftung für alle Schäden an der gemieteten Sache und an Dritten mit sich. Diese Kosten sind in voller Höhe vom Mieter zu tragen. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, eine Anzeige zu erstatten.

10.3

Der Mieter hat sich vor Mietantritt von der Richtigkeit der vom Vermieter angegebenen Anzahl von Gegenständen (Equipment – z.B. Saunakübel) sowie die vollständigen und korrekten Eintragung bezüglich eines Schadens an den gemieteten Objekten auf dem Übergabeprotokoll zu überzeugen. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf dem Übernahmeprotokoll den Zustand der Sauna, die Anzahl der Gegenstände.

10.4

Nach Beendigung des Mietvertrages oder nach Überschreitung der vereinbarten Mietdauer ist der Vermieter berechtigt, jederzeit den Anhänger und die Fass-Sauna in Besitz zu nehmen.

10.5

Der Vermieter ist berechtigt, die beauftragte Leistung ganz oder teilweise von Dritten durchführen zu lassen.

10.6

Für fehlende oder beschädigte Gegenstände hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten zu tragen. Zur Absicherung dieser Ansprüche hat der Mieter vor Übergabe eine Kaution in Höhe von 200€ beim Vermieter zu hinterlegen. Der Vermieter ist berechtigt die Übergabe der Sauna bis zum Erhalt der Kaution zu verweigern.

10.8

Bei Anlieferung / Abholung des Hottub oder der mobilen Sauna durch den Vermieter erfolgt eine genaue Einweisung in den Gebrauch und die Sicherheitsvorkehrungen. Die mitgelieferten Saunaregeln sind während des Betriebs zu beachten.

10.9

Eine Untervermietung ist grundsätzlich nicht gestattet. Ausnahmen müssen schriftlich durch den Vermieter bestätigt werden. Eine unberechtigte Untervermietung führt zu Schadensersatzansprüchen.


§ 11 Unfälle/Diebstahl/Anzeigepflicht

11.1

Bei einem Unfall, Diebstahl, Brand oder sonstigem Schaden hat der Mieter die Pflicht, sofort die Polizei zu verständigen, hinzuzuziehen und den Schaden dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden und bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Sollte die Polizei die Unfallaufnahme verweigern, hat der Mieter dies gegenüber dem Vermieter nachzuweisen.

11.2

Bei Schäden ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich, spätestens jedoch nach 5 Stunden nach dem Vorfall, über alle Einzelheiten schriftlich zu unterrichten.

11.3

Während der Mietdauer geht die ganze Haftung auf den Mieter über. Der Mieter übernimmt die Aufsicht über alle Mitsaunierenden.


§12 Haftung

12.1

Der Vermieter haftet für Schäden, die nachweislich und schuldhaft durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen, soweit er für diese einzustehen hat, bei der Erfüllung der vertraglichen Aufgaben verursacht hat.

12.2

Der Mieter haftet für sämtliche Schäden an den gemieteten Gegenständen während der Mietdauer.

12.4

Weiterhin geht während der Mietdauer die Betriebsgefahr für die Nutzung des Hottubs oder der mobilen Sauna auf den Mieter über. Er hat die notwendigen Vorkehrungen zur Absicherung zu treffen und den Betrieb der Anlage während der gesamten Mietdauer zu überwachen.

12.5

Für eventuelle Kosten, z.B. Kosten für unerlaubtes Abstellen der mobilen Sauna während der Mietdauer, werden dem Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Sollte sich der Mieter weigern die Kosten, welche von Ihm verursacht wurden, zu tragen, behalten wir uns das Recht vor weitere (polizeiliche) Schritte gegen ihn einzuleiten. In diesem Fall werden wir von dem Datenschutz entbunden und dürfen die Daten weitergeben.

12.6

Folgende Dinge unterliegen der Haftung des Mieters und nicht des Vermieters:

  • Wenn sich der Mieter oder ein Mitsaunierender Verbrennungen zuzieht, weil er z.B. auf den heißen Ofen fasst, beim Aufguss in den heißen Wasserdampf schaut, etc.
  • vom Anhänger fällt
  • sich z.B. an der Glastür oder anderen Kanten schneidet
  • Kinder unbeaufsichtigt in der Sauna sind
  • Gesundheitliche Schäden erleiden, z.B. durch zu langes Verweilen in der Sauna, etc.
  • beim Anhängen der mobilen Sauna verletzt, z.B. die Finger einklemmt.
  • beim Saunieren oder beim Arretieren der Anhängerstützen die Gliedmaßen einklemmt
  • bei allen Tätigkeiten im Umgang mit der Sauna verletzt
  • Der Mieter verpflichtet sich die Sauna nicht mehr als 100 °C oder den Hottub über 40°C zu erhitzen.
  • Es dürfen sich keine geistig oder körperlich beeinträchtigten Menschen unbeaufsichtigt in der Sauna aufhalten. Achten Sie darauf, dass der Hottub oder die mobile Sauna auf ebenen (geraden) Flächen fest steht und ein Wegrollen verhindert wird.

Folgende Dinge MÜSSEN beachtet werden:

  • Während des Betriebs darf der Saunaofen nicht berührt werden, wegen der Verbrennungsgefahr. Ausnahme: Öffnen der Saunaofentür zum befeuern/ nachheizen.
  • Die Saunatür darf nicht verstellt werden und muss komplett geöffnet werden können.
  • Es dürfen keine Gegenstände neben, in oder auf den Saunaofen gelegt werden (Ausnahme: mitgeliefertes Holz in den Saunaofen).
  • Kinder dürfen nicht unbeaufsichtigt in die Sauna, auch wenn diese außer Betrieb ist.
  • Die Sauna darf nicht unter Drogeneinfluss (auch z.B. Alkohol) benutzt werden.
  • Die Sauna darf nicht unter Bäume, Dächer, Vordächer, Carports oder in waldbrandgefährdete Gebiete gestellt werden.
  • Die Sauna darf nur auf autorisierten Flächen abgestellt werden.
  • Kein Schweiß aufs Holz, daher Saunatuch benutzen.
  • Es dürfen keine Tiere in die Sauna mitgenommen werden.
  • Die Verwendung von SAUNA-ÖL inside ist untersagt! Aufgüsse nur mit (reinem) Wasser, keine eigenen Aromenzusätze verwenden, nur die von uns gelieferten nutzen.
  • keine Speisen mit in die Sauna nehmen.
  • Wenn Sie unter Klaustrophobie leiden, ist die Sauna ungeeignet.
  • Schmuck und Uhren müssen vor dem Saunagang entfernt werden.
  • In der Sauna darf kein Feuer gemacht werden außer im Saunaofen.
  • In der Sauna darf nicht geraucht werden.
  • Die Sauna sollte textilfrei mit großen Handtüchern betreten werden.
  • Schuhe jeglicher Art müssen vor der Sauna ausgezogen werden.
  • Es dürfen keine leicht brennbaren Materialien mit in die Sauna genommen werden.
  • Die Sauna muss immer vor Betrieb gesichert werden (Stützstreben 2 x vorne und 2 x hinten, Handbremse und Unterleg-Keile an die Räder)
  • Die Saunasteine sind nicht zum Grillen geeignet.
  • Die Saunasteine dürfen nicht durch andere Steine, z.B. Lavasteine, ersetzt werden.
  • Der Ofen/ Die Sauna darf nicht mit Reinigungsmitteln gereinigt werden. Dies erledigt der Vermieter nach jeder Benutzung mit speziellen Reinigungsmitteln.
  • Es dürfen keine explosiven Stoffe, z.B. Deodosen etc. mit in die Sauna genommen werden.
  • Es darf kein Alkohol in der Sauna als Aufguss verwendet werden.
  • Es darf sich kein Alkohol in der Sauna befinden, Explosionsgefahr.
  • Es darf kein Feuerwerk mit in die Sauna genommen werden.
  • Jegliche Art von elektronischen Geräten, z.B. Handy, darf nicht in die Sauna mitgenommen werden, weil diese durch die Hitze beschädigt werden könnten.
  • Seide und Polyester sind nicht geeignet für die Benutzung in der Sauna wegen der großen Hitzeentwicklung.
  • Sollten diese Dinge missachtet werden, ist der Mieter gegenüber dem Vermieter Schadensersatzpflichtig.
  • Der Holzofen darf erst betrieben werden, wenn das Becken komplett mit Wasser gefüllt ist. Mindestens 10cm unter der Holzkante oder 10cm über dem oberen Ofen-Anschluss.
  • Es darf kein Chlor oder Salzwasser im Hottub verwendet werden.